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12-Monate-Garantie

  1. Wir leisten Garantie vom Tage des Verkaufs an gerechnet auf die Dauer von 12 Monaten. Im In- und Ausland wird die Garantieleistung von der Herstellerfirma bzw. deren autorisierten Service-Werkstätten übernommen. Wird die Maschine versuchsweise überlassen, gilt die Garantie vom Tage der Überlassung an.
  2. Falls Sie eine Garantieleistung beanspruchen wollen, senden Sie die Maschine mit sämtlichem Zubehör in der Verpackungs- u. Aufbewahrungskiste ein. Fügen Sie bitte gleichzeitig einen Bericht bei, aus dem die Art der Reklamation ersichtlich ist.
  3. Ein Garantieanspruch besteht nur bei Mängeln, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Während der Garantiezeit werden die betreffenden Teile nach unserer Wahl kostenlos ersetzt oder nachgebessert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  4. Transport- und Verpackungskosten, die in Schadensfällen für An- und Rücklieferung der Maschine entstehen sowie Kosten für die Anforderung von Technikern, trägt der Käufer. Das Transportrisiko kann von uns nicht übernommen werden.
  5. Die Reparatur oder der Ersatz einzelner Teile verlängert die ursprünglich festgelegte Garantiezeit für die Maschine nicht. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen.
  6. Werden Reparaturen oder Eingriffe von dazu nicht schriftlich ermächtigten Personen vorgenommen, erlischt der Garantieanspruch. Die Beweislast für das Gegenteil trifft den Käufer.
  7. Schäden, die durch Anschluß oder Gebrauch der Maschine in Abweichung von unserer Bedienungs- und Pflegeanleitung entstanden sind, unterliegen nicht der Garantieleistung.
  8. Die Garantieleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf folgene Fälle:
    1. Schäden oder Fehler durch höhere Gewalt (Blitzschlag, Sturm, Wasser) oder andere äußere Einflüsse.
    2. Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind.
    3. ausgesprochene Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung, natürliche Abnützung und vorzeitiger Verbrauch von Ventilen, Dichtungen, Schläuchen, Filtern und anderen Teilen, die zufolge ihrer Beschaffenheit und Verwendungsart dieser Tatsache unterliegen.
    4. Schäden am Zuleitungskabel und Stecker.
  9. Garantie für Export gilt nur bei Lieferung über Schlebach-Vertragshändler.
    Garantieansprüche werden nur anerkannt, wenn die Lieferung auf direktem Wege in das Verwendungsland erfolgt ist.
  10. Darüber hinaus gelten unsere Lieferbedingungen.
  11. Wird eine Garantieleistung gefordert, ist das Kaufdatum durch eine Rechnungskopie zu belegen, aus der Art der Maschine, Maschinennummer und Kaufdatum ersichtlich sind.